Metanavigation:

Hier finden Sie den Zugang zur Notfallseite, Kontaktinformationen, Barrierefreiheits-Einstellungen, die Sprachwahl und die Suchfunktion.

Navigation öffnen

Außerplanmäßige Professur

Die Geschäftsstelle der apl.-Kommission informiert auf dieser Seite über:

  • die Voraussetzungen für die Verleihung einer außerplanmäßigen Professur sowie
  • die Mitglieder der apl.-Kommission.

Des Weiteren werden Downloads zur Verfügung gestellt, zum Beispiel die "Ordnung zur Verleihung der Würde einer außerplanmäßigen Professur an der Charité".

Sie befinden sich hier:

Voraussetzungen

Die oder der Leitende einer Hochschule kann gemäß § 119 BerlHG auf Vorschlag des Fachbereichs mit Zustimmung der für Hochschulen zuständigen Senatsverwaltung einem Privatdozenten oder einer Privatdozentin,

  • die mindestens vier Jahre habilitiert sind und
  • die seit der Habilitation hervorragende Leistungen in Forschung, Lehre und Nachwuchsförderung erbracht haben,

die Würde eines außerplanmäßigen Professors beziehungsweise einer außerplanmäßigen Professorin verleihen.

Mit der Verleihung ist die Befugnis zur Führung der akademischen Bezeichnung "Professor" oder "Professorin" verbunden.

Fragen und Anliegen

Bei Fragen und Anliegen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle der apl.-Kommission:

Heike Stein, Manuela Hirche
Campus Virchow-Klinikum
Augustenburger Platz 1
13353 Berlin
Tel.: +49 (0) 450-570 112, -576 018