
Informationen für Habilitanden und Gutachter
Das Team des Habilitationsbüros der Charité – Universitätsmedizin Berlin stellt hier Informationen für
- Habilitandinnen und Habilitanden sowie
- didaktische Gutachterinnen und Gutachter bereit.
Sie befinden sich hier:
Für Habilitanden und Habilitandinnen
Das Habilitationsverfahren besteht aus folgenden Schritten:
1. Gespräch mit Habilitationsbeauftragter oder Habilitationsbeauftragtem
2. Eröffnung des Habilitationsverfahrens
3. Behandlung im Fakultätsrat
4. Konstituierende Sitzung der Habilitationskommission
5. Probelehrveranstaltung und externe Gutachten
6. öffentlich-wissenschaftlicher Vortrag mit anschließender Aussprache
7. Pflichtveröffentlichung
8. Antrittsvorlesung
Ausführliche Informationen zu den einzelnen Punkten finden Sie mit einem Klick auf die Kachel "Habilitationsverfahren".
Für Gutachter und Gutachterinnen
In Ihrer Funktion als didaktische Gutachterin beziehungsweise didaktischer Gutachter benötigen Sie für die Bewertung der Probevorlesung in einem Habilitationsverfahren einen Kriterienbogen, welchen Sie hier herunterladen können.
Der Habilitand oder die Habilitandin wird vom Team des Habilitationsbüros aufgefordert, mit Ihnen einen Termin für die Probevorlesung abzustimmen.