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Habilitationsverfahren

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Neuregelung zur Anrechnung von Lehre für die Habilitation

Der Fakultätsrat hat in seiner Sitzung am 25. Januar 2021 Änderungen für die Anrechnung von Lehre für die Habilitation beschlossen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann zum Beispiel auch Lehre in der Graduiertenausbildung (für Promovierende) angerechnet werden. Die Details können Sie der Verfahrensordnung entnehmen, die Sie unter "Satzungen, Formulare und Hinweise" finden.

1. Gespräch mit Habilitationsbeauftragter oder -beauftragtem

Ihre Habilitationsbeauftragte beziehungsweise Ihren Habilitationsbeauftragten können Sie jederzeit kontaktieren. Mit ihr oder ihm sprechen Sie Ihr Habilitationsvorhaben ab.

Es gibt an der Charité mehrere Habilitationsbeauftragte, unterteilt nach Campi.

Wer für welchen Campus zuständig und unter welcher Telefonnumer er oder sie erreichbar ist, erfahren Sie mit einem Klick auf die Kachel "Kontakt Habilitationsbeauftragte".

Sofern bereits vorhanden, nehmen Sie für das Gespräch bitte folgende Unterlagen mit:

Erforderliche Unterlagen für das Gespräch

  • Habilitationsschrift
    -
    als kumulative Habilitation oder Monografie
    Ein Muster für die erste Seite finden Sie unter "Satzungen, Formulare und Hinweise". Bitte beachten Sie auch dort auch die Hinweise zur Ausarbeitung der Habilitationsschrift.
  • Lebenslauf mit wissenschaftlichem Werdegang
    Bitte unterschreiben Sie den Lebenslauf.
  • Auflistung der Lehrtätigkeit
    Diese sollte neben einer allgemeinen Angabe zur Lehre seit der Promotion eine detaillierte Aufstellung der vergangenen vier Semester enthalten und vom Fachvertreter oder der Fachvertreterin bestätigt sein. Ein entsprechendes Muster finden Sie unter "Satzungen, Formulare und Hinweise".
  • Sonderdrucke der Originalarbeiten bzw. akzeptierte Manuskripte
    Bitte legen Sie zu den akzeptierten Manuskripten den entsprechenden Nachweis bei.
  • Publikationsverzeichnis
    Das Verzeichnis bitte wie folgt untergliedern:
    a) Originalarbeiten in Zeitschriften mit Peer-Review-System* (mindestens 10 als Erstautor/Letztautor bzw. Erstautorin/Letztautorin oder fünf mit einem Impact Factor > 30)
    b) Fallberichte
    c) Übersichtsarbeiten
    d) Editorials/Comments
    e) Letters to the Editor
    f) Buchkapitel
    g) Bücher
    h) Proceedings/Supplements
    i) Abstracts
    j) Sonstige, z.B. Patente

* Auf der Homepage des International Committee of Medical Journal Editors können Sie sich informieren, ob Ihre Arbeit als Originalarbeit oder als Übersichtsarbeit gewertet wird.

2. Eröffnung des Habilitationsverfahrens

Empfiehlt die oder der Habilitationsbeauftragte die Eröffnung des Verfahrens, sollten Sie den Kontakt zum Habilitationsbüro aufnehmen.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen in einfacher und ungebundener Form mit:

Unterlagen für die Eröffnung des Verfahrens

  • Antrag auf Eröffnung eines Habilitationsverfahrens
  • Unterlagen, die Sie bei dem bzw. der Habilitationsbeauftragten vorgelegt haben (jedoch ohne die Manuskripte)
  • Zeugnisse
    - Zeugnis über die ärztliche Prüfung oder Diplom, ggf. Approbationsurkunde, ggf. Anerkennung als Facharzt bzw. Fachärztin, Promotionsurkunde
    Es ist möglich, entweder eine beglaubigte Kopie der Zeugnisse oder eine unbeglaubigte Fotokopie einzureichen, wobei hier die Originalurkunde zur Kontrolle mit vorzulegen ist.
  • Nachweis über den Abschluss einer hochschuldidaktischen Weiterbildung
    Detaillierte Informationen zu der seit 2015 40 Stunden umfassenden Hochschuldidaktischen Weiterbildung entnehmen Sie bitte den "Hinweisen zum Ablauf des Habilitationsverfahrens".
    Sollten Sie den Kurs erst zu einem späteren Zeitpunkt wahrnehmen können, legen Sie bitte die Anmeldebestätigung vor.
  • Nachweis über die Teilnahme an einem Kurs zur Einhaltung Guter Wissenschaftlicher Praxis Anträgen auf Eröffnung eines Habilitationsverfahrens ist außerdem ein Nachweis über die Teilnahme an einem Kurs zur Einhaltung Guter Wissenschaftlicher Praxis beizufügen.
    Kurse, die im Rahmen des Studiums oder der Promotion absolviert wurden, werden anerkannt. Ansprechpartner ist die Geschäftsstelle für Gute Wissenschaftliche Praxis.
    Sollten Sie den Kurs bei Antragstellung noch nicht absolviert haben, ist die Teilnahme an dem Kurs bis zum Abschluss Ihres Habilitationsverfahrens obligatorisch.
  • Erklärungen zur Eigenständigkeit und Einhaltung der Satzung zur Sicherung Guter Wissenschaftlicher Praxis
    Bitte füllen Sie das Dokument "Eidesstattliche Erklärung" aus.
  • Polizeiliches Führungszeugnis
    Das Führungszeugnis darf am Tag der Eröffnung nicht älter als drei Monate sein. Sollte das Führungszeugnis zur Eröffnung des Verfahrens noch nicht vorliegen, genügt ein Nachweis über die Beantragung.
  • Nachweis über die Entrichtung der Habilitationsgebühr
    Die Habilitationsgebühr in Höhe von 250 Euro ist auf folgendes Konto zu überweisen:
    Empfänger: Charité – Universitätsmedizin Berlin
    Bankverbindung: Deutsche Bank
    IBAN: DE03 1007 0000 0711 0000 00
    Kostenstelle: 97900000 – Akad. Grundsatzangelegenheiten II
    Verwendungszweck: 579000/100461, stat. Innenauftrag 1007017

3. Behandlung im Fakultätsrat

Der Fakultätsrat entscheidet über den Fortgang Ihres Habilitationsantrages und benennt die für Ihren Antrag zuständige Habilitationskommission.

4. Konstituierende Sitzung der Habilitationskommission

Nach der Eröffnung im Fakultätsrat werden von Ihnen für die konstituierende Sitzung der Habilitationskommission folgende weitere Unterlagen benötigt:

Unterlagen für die konstituierende Sitzung

  • 12 gebundene Exemplare (Hardcover oder Klebebindung) als kumulative Schrift
    Detaillierte Angaben zur Gliederung entnehmen Sie bitte dem Download unten auf der Seite.

 oder

  • 12 gebundene Exemplare (Hardcover oder Klebebindung) der Habilitationsschrift als Monografie
    Die letzte Seite ist bei beiden Varianten die von Ihnen unterschriebene eidesstattliche Erklärung.

und

  • 12 Exemplare des Anhangs in Ringbuchbindung
    Der Anhang besteht aus:
    a) dem unterschriebenen Lebenslauf
    b) der vom Fachvertreter oder der Fachvertreterin unterschriebenen Auflistung Ihrer Lehre
    c) dem Publikationsverzeichnis
    d) nur im Falle einer Monografie: 5 bis 10 Arbeiten, die nicht in der Habilitationsschrift enthalten sind

Zu dieser konstituierenden Sitzung werden Sie ebenfalls eingeladen.

5. Probelehrveranstaltung und externe Gutachten

Hat die Habilitationskommision die Weiterführung Ihres Habilitationsverfahrens beschlossen, werden zwei externe Gutachter beziehungsweise Gutachterinnen sowie ein didaktischer Gutachter oder eine didaktische Gutachterin benannt. Mit ihm oder ihr müssen Sie einen Termin für eine Probelehrveranstaltung vereinbaren. Näheres zur Probelehrveranstaltung entnehmen Sie dem Kriterienbogen.

Achtung:
Bitte teilen Sie dem Habilitationsbüro den abgestimmten Termin Ihrer Probelehrveranstaltung rechtzeitig mit.

6. öffentlich-wissenschaftlicher Vortrag mit anschließender Aussprache

Sobald die externen Gutachten und das didaktische Gutachten eingegangen und positiv sind, werden Sie gebeten, dem Habilitationsbüro drei Themenvorschläge einzureichen, die in engem Zusammenhang mit Ihrem wissenschaftlichen Schwerpunkt stehen.

Der oder die Vorsitzende der Habilitationskommission wählt eines der drei Themen für den öffentlich-wissenschaftlichen Vortrag aus. Der zehnminütige Vortrag und die anschließende Diskussion finden in Form eines wissenschaftlichen Kolloquiums vor dem Fakultätsrat statt.

Visuelle Hilfsmittel wie Dias und Folien sind nur zur Darstellung von Tabellen, Graphiken, Operationsbildern und Ähnlichem gestattet und müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Vortragszeit stehen.

Im Anschluss stellt der gemäß § 70 (5) BerlHG erweiterte Fakultätsrat fest, ob Vortrag und Aussprache den an eine Habilitationsleistung zu stellenden Anforderungen genügen und die Lehrbefähigung erteilt werden kann. Das Ergebnis wird Ihnen noch in der Sitzung mitgeteilt.

Auf Antrag wird ebenfalls in der Sitzung über die Erteilung der Lehrbefugnis entschieden. Dem Antrag ist ein mit dem Fachvertreter bzw. der Fachvertreterin abgestimmtes Lehrangebot beizufügen. Die Lehrbefugnis ist mit einem Lehrangebot von mindestens einer Semesterwochenstunde an der Charité verbunden. Eine Bestätigung des Fachvertreters oder der Fachvertreterin, dass er oder sie den Antrag unterstützt, da von der Lehre eine sinnvolle Ergänzung des bisherigen Lehrangebotes zu erwarten ist, ist dem Antrag beizufügen.

Hat der öffentlich-wissenschaftliche Vortrag mit Aussprache nicht einer habilitationsadäquaten Vortragsleistung entsprochen, entscheidet der Fakultätsrat über die Möglichkeit eines Wiederholungsvortrags, der frühestens nach sechs Monaten stattfinden kann.

7. Pflichtveröffentlichung

Die Habilitationsschrift ist der wissenschaftlichen Öffentlichkeit in angemessener Weise zugänglich gemacht, wenn Sie – neben den für das Habilitationsverfahren benötigten Exemplaren – eine elektronische Version in Endfassung unentgeltlich der Medizinischen Bibliothek der Charité zukommen lassen:

  • Dateiformat und Datenträger werden von der Medizinischen Bibliothek festgelegt.
  • Druckausgabe und elektronische Version müssen inhaltlich und formal übereinstimmen.

Einzelheiten, Anleitungen und Formulare dazu sind auf der Webseite "Habilitationsschriften" der Medizinischen Bibliothek zu finden.

Der Medizinischen Bibliothek der Charité, der Universitätsbibliothek der Freien Universität Berlin, der Deutschen Nationalbibliothek in Leipzig / Frankfurt am Main und der Deutschen Zentralbibliothek für Medizin in Köln ist das Recht zu übertragen, die elektronische Version in Datennetzen zu veröffentlichen.

Achtung:
Die Medizinische Bibliothek überprüft die abgelieferte Version auf Lesbarkeit und Übereinstimmung mit den geforderten Vorgaben. Eine Bestätigung der Abgabe wird nur an das Habilitationsbüro übermittelt, wenn diese Vorgaben erfüllt sind.

8. Antrittsvorlesung

Die Lehrbefähigung wird durch Aushändigung der Habilitationsurkunde im Rahmen einer Antrittsvorlesung verliehen.

Die Antrittsvorlesung muss in der Vorlesungszeit stattfinden. Der Termin sollte dem Habilitationsbüro etwa drei Wochen vorher mitgeteilt werden.

Mit Verleihung der Lehrbefugnis erwerben Sie die Berechtigung, den Titel "Privatdozent" beziehungsweise "Privatdozentin" zu führen.

Weitere Voraussetzung: Lehrprojekt

Zur Habilitation ist neben der hochschuldidaktischen Qualifizierung die erfolgreiche Bearbeitung eines Lehrprojektes erforderlich. Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des Dieter Scheffner Fachzentrums.