Lehrbefugnis
Das Team des Habilitationsbüros der Charité – Universitätsmedizin Berlin bietet nachfolgend Informationen zu den Themen:
- Lehrbefugnis: Habilitation an der Charité und Umhabilitation
- Lehrbericht sowie
- Antrittsvorlesung
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Erlangung der Lehrbefugnis
Die Lehrbefugnis beziehungsweise Privatdozentur an der Medizinischen Fakultät der Charité – Universitätsmedizin Berlin können Sie auf folgenden Wegen erlangen:
Habilitation an der Charité
Die Verleihung der Lehrbefugnis erfordert neben der Erteilung der Lehrbefähigung durch die Charité die Bearbeitung eines Lehrprojektes.
Das sind Informationen für die Erstellung eines solchen Lehrprojektes des Dieter Scheffner Fachzentrums der Charité.
Die Lehrbefugnis ist zum Ende des Verfahrens gesondert zu beantragen, sobald Sie für den öffentlich-wissenschaftlichen Vortrag vor dem Fakultätsrat vorgesehen sind – dies ist ein entsprechendes Muster.
Die Ableistung der Deputatslehre wird regelmäßig durch das Prodekanat für Studium und Lehre überprüft.
Umhabilitation
Eine Umhabilitation an die Charité ist grundsätzlich möglich, sofern das Lehrangebot eine sinnvolle Ergänzung des Lehrangebotes der Charité darstellt. Der Antrag auf Umhabilitation ist an den Dekan, Herrn Prof. Dr. Joachim Spranger, Charitéplatz 1, 10117 Berlin zu richten – dies ist ein entsprechendes Muster.
Zur Prüfung des Antrages werden benötigt:
- ein aktueller CV
- beglaubigte Kopien der Lehrbefähigung, Lehrbefugnis, Promotion, Approbation und gegebenenfalls Facharztanerkennung – alternativ können die Originalurkunden vorbeigebracht werden
- ein aktuelles Publikationsverzeichnis
- eine Übersicht über die Lehre der vergangenen zwei Jahre, vom Fachvertreter beziehungsweise der der Fachvertreterin mitgezeichnet
- das künftige, mit der Fachvertreterin oder dem Fachverteter abgestimmte Lehrangebot für die Lehre an der Charité
- eine Erklärung des Fachvertreters oder der Fachvertreterin, dass der Antrag unterstützt wird, da von der Lehre eine wesentliche Ergänzung des Lehrangebotes der Charité zu erwarten ist
Die Fachvertreterin beziehungsweise der Fachvertreter ist in der Regel die Direktorin oder der Direktor der Klinik oder des Instituts.
Bei Vorliegen der Voraussetzungen erfolgt die Behandlung im Fakultätsrat.
Lehrbericht
Externe Habilitierte, die nicht in einem direkten Charité-Arbeitsverhältnis stehen, erhalten mit der Erteilung der Lehrbefugnis die Aufforderung, einmal pro Semester einen Lehrbericht einzureichen. Diesem sind die Anwesenheitslisten der Studierenden beizufügen.
Antrittsvorlesung
Sollten Sie sich an der Charité habilitieren, wird Ihnen nach bestandenem öffentlich-wissenschaftlichen Vortrag vor dem Fakultätsrat die Urkunde zur Verleihung der Lehrbefugnis im Rahmen einer von Ihnen zu organisierenden Antrittsvorlesung verliehen.
Bei einer Umhabilitation ist eine Antrittsvorlesung nicht vorgesehen.